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Blog / KI-Bilder auf der Website kennzeichnen: Was seit August 2026 gilt

KI-Bilder auf der Website kennzeichnen: Was seit August 2026 gilt

KI-Bilder auf der Website kennzeichnen: Was seit August 2026 gilt

Seit August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Für die Website eines Hotels oder Restaurants ist vor allem ein Punkt wichtig: Wer Bilder veröffentlicht, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und wie echte Aufnahmen wirken, muss das sichtbar kenntlich machen. Die Pflicht trifft den Betreiber der Website – also Sie, nicht den Anbieter des Bildgenerators und nicht automatisch Ihre Agentur.

Die gute Nachricht: Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. Und mit einem klaren Ablauf ist die Umsetzung in überschaubarer Zeit erledigt.

Welche Bilder Sie kennzeichnen müssen

Die Verordnung spricht von „Deepfakes“ und meint damit mehr als gefälschte Prominenten-Videos. Gemeint ist ein Bild, das drei Merkmale zugleich erfüllt:

  • Es wurde mit KI erzeugt oder inhaltlich verändert.
  • Es zeigt Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse, die es gibt oder die es so geben könnte.
  • Ein Betrachter würde es für eine echte Aufnahme halten.

Eine Täuschungsabsicht ist nicht nötig. Typische Fälle im Gastgewerbe:

  • das KI-erzeugte „Foto“ eines Zimmers, der Terrasse oder des Frühstücksbuffets,
  • ein Gericht, das so nie fotografiert wurde,
  • Menschen, die es nicht gibt, als Gäste oder als Team,
  • ein echtes Foto, in das die KI etwas hineinmontiert hat – den Pool, den es noch nicht gibt, oder das Bergpanorama hinter dem Haus.

Welche Bilder nicht darunterfallen

  • Erkennbar künstliche Bilder: Illustrationen, Grafiken, abstrakte oder bewusst stilisierte Motive, die niemand für ein Foto hält.
  • Übliche Bildbearbeitung: Belichtung, Zuschnitt, Rauschentfernung oder Retusche machen aus einem Foto kein kennzeichnungspflichtiges KI-Bild – auch wenn das Bearbeitungsprogramm dafür KI-Funktionen nutzt.

Im Zweifel hilft eine einfache Frage: Könnte ein Gast nach dem Bild etwas erwarten, das er vor Ort nicht vorfindet? Dann sollten Sie kennzeichnen – oder besser gleich ein echtes Foto verwenden. Eine erste Einordnung in drei Fragen bietet unser Schnell-Check.

Wie die Kennzeichnung aussehen muss

Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen Praxisleitfaden (Code of Practice) und im Juli 2026 Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht. Die Kernpunkte:

  • Die Kennzeichnung muss für Menschen klar erkennbar sein – und zwar in dem Moment, in dem sie das Bild zum ersten Mal sehen.
  • Sie gehört deshalb an das Bild selbst. Ein Hinweis im Impressum, in den Nutzungsbedingungen oder nur in den Metadaten der Datei genügt nicht.
  • Die Kommission stellt einheitliche Symbole bereit, darunter das Symbol „AI“. Eigene Gestaltungen sind möglich, wenn sie ebenso klar erkennbar sind.

Was für ältere Bilder gilt

Nach den Leitlinien der Kommission müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Zwei Gründe sprechen trotzdem dafür, auch den Bestand durchzugehen:

  • Oft lässt sich nicht mehr sicher belegen, wann ein Bild entstanden ist.
  • Das Irreführungsverbot des Wettbewerbsrechts kennt keinen Stichtag. Ein KI-Bild, das ein Zimmer schöner zeigt, als es ist, kann unabhängig von der KI-Verordnung abgemahnt werden.

In fünf Schritten zur sauberen Website

  1. Bestand sichten. Gehen Sie die Mediathek durch: Welche Bilder stammen vom Fotografen, welche aus einer Bilddatenbank, welche aus einem KI-Werkzeug? Fragen Sie auch Ihre Agentur – sie weiß, was sie erzeugt hat.
  2. Einstufen. Entscheiden Sie für jedes KI-Bild: erzeugt, bearbeitet oder nicht betroffen.
  3. Sichtbar kennzeichnen. Das Label gehört an jedes Vorkommen des Bildes – auch in Galerien, Slidern und als Beitragsbild.
  4. Dokumentieren. Halten Sie fest, wer welches Bild wann eingestuft hat. Das hilft, wenn jemand nachfragt.
  5. Ablauf für neue Bilder festlegen. Wer lädt Bilder hoch, wer stuft sie ein? Vereinbaren Sie mit Ihrer Agentur, dass KI-Bilder als solche geliefert werden.

So setzen Sie es in WordPress um

Von Hand ist das mühsam: Ein in die Bilddatei gesetzter Schriftzug muss für jeden Zuschnitt neu gemacht werden, und eine Bildunterschrift fehlt überall dort, wo das Theme sie nicht ausgibt.

Dafür haben wir das Plugin Ascensus KI-Kennzeichnung entwickelt. Sie stufen ein Bild einmal in der Mediathek ein – „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“, auch viele Bilder auf einmal. Das Label erscheint dann automatisch überall, wo das Bild eingebunden ist: in Elementor, im Block-Editor und bei Beitragsbildern. Jede Einstufung wird protokolliert.

Zwei Dinge kann das Plugin bewusst nicht: Es erkennt KI-Bilder nicht von selbst, und es nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab, ob ein Bild gekennzeichnet werden muss. Wie eine gekennzeichnete Bildergalerie aussieht, zeigen die Beispielveranstaltungen auf unserer EventBoard-Seite: Dort sind alle Motive KI-generiert und entsprechend markiert.

Was bei Verstößen droht

Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Das ist die Obergrenze, nicht der Regelfall für einen Familienbetrieb. Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.

Näher liegt im Alltag ein anderes Risiko: Eine fehlende Kennzeichnung sieht jeder Wettbewerber mit bloßem Auge, und eine Abmahnung wegen Irreführung ist schnell geschrieben.

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Art. 50 Abs. 4 und Art. 3 Nr. 60 der Verordnung (EU) 2024/1689 sowie die Leitlinien der EU-Kommission. Im Einzelfall fragen Sie Ihre Rechtsberatung.

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