§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Unternehmerbezug
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Software-Lizenzen und damit verbundenen Leistungen (Updates, Support) über die Website www.ascensus-digital.de (einschließlich Kundenkonto) zwischen der Ascensus GmbH, Werstener Dorfstraße 152, 40591 Düsseldorf, Deutschland, Amtsgericht Düsseldorf HRB 103379, USt-IdNr. DE365814339, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Reznizak („Anbieter“) und dem Besteller („Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher (§ 13 BGB) sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Bestellungen sind derzeit nur für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union möglich.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für jeden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Bei einer vom Kunden ausgelösten Verlängerung (§ 7) gilt die dann gültige, vom Kunden bestätigte Fassung. Automatische Verlängerungen erfolgen zu den bisherigen Bedingungen.
(5) Der Anbieter kann dem Kunden während eines laufenden Abonnements eine geänderte Fassung in Textform anbieten. Sie gilt, sobald der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort; der Anbieter kann das Abonnement nach § 4 Abs. 8 ordentlich kündigen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die im Bestellvorgang gewählte Software (insbesondere WordPress-Plugins) und erbringt für die Lizenzlaufzeit die Lizenzdienste (§ 5 Abs. 2) – je nach Produkt als Jahres- oder Monatslizenz mit automatischer Verlängerung (Abonnement) oder als Lifetime-Lizenz (§ 6 Abs. 4).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Zahl der zulässigen Domains, die Systemvoraussetzungen sowie der Update- und Supportumfang ergeben sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Software ist ein Werkzeug für den Betrieb der Website des Kunden; der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine Verfügbarkeit der Website oder von Drittsystemen des Kunden.
(3) Die Software wird zum Download und als Lizenzschlüssel über das Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen (WordPress-/PHP-Version, Hosting, Internetzugang) selbst verantwortlich.
(4) Individuelle Softwareentwicklung und Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB; sie werden gesondert vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Shop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er Produkt und Laufzeit wählt, Firma und vollständige Rechnungsanschrift (bei Sitz außerhalb Deutschlands zusätzlich die gültige USt-IdNr.) angibt, diese AGB und gesondert seine Unternehmereigenschaft bestätigt und die Zahlung im Bezahlvorgang unseres Zahlungsdienstleisters abschließt. Vor Abschluss kann der Kunde seine Angaben prüfen und berichtigen.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung bzw. mit Bereitstellung der Lizenz im Kundenkonto zustande.
(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Der Anbieter speichert die Bestelldaten und die bestätigte Fassung dieser AGB. Die AGB sind auf dieser Seite jederzeit abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden; die Bestellbestätigung nennt die geltende Fassung.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Rechnung
(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Für Kunden mit Sitz in Deutschland berechnet der Anbieter die deutsche Umsatzsteuer. Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind in Deutschland nicht steuerbar; Steuerschuldner ist der Kunde (Reverse Charge), sofern er eine gültige USt-IdNr. verwendet, die der Anbieter im amtlichen Bestätigungsverfahren einschließlich Name und Anschrift bestätigen kann. Der Anbieter wiederholt die Prüfung bei Verlängerungen und darf im Zweifel einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen. Für Unternehmen in Gebieten mit umsatzsteuerlichem Sonderstatus ist der Online-Kauf nicht möglich; der Anbieter rechnet auf Anfrage individuell ab.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Firma, Anschrift und USt-IdNr. richtig anzugeben, Änderungen unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren und dem Anbieter mitzuteilen, wenn seine USt-IdNr. ungültig wird.
(4) Die Zahlung erfolgt per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe; es gelten ergänzend dessen Bedingungen. Das Entgelt ist mit Bestellung fällig, bei Abonnements jeweils zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus. Scheitert eine Abbuchung, wird der Einzug in angemessenen Abständen wiederholt; der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt.
(5) Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch – als PDF oder als strukturierte elektronische Rechnung – per E-Mail oder im Kundenkonto übermittelt werden.
(6) Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt für den laufenden Abrechnungszeitraum und für jede automatische Verlängerung, solange die Parteien keinen anderen Preis vereinbart haben. Der Anbieter ändert den Preis eines laufenden Abonnements nicht einseitig.
(7) Möchte der Anbieter den Preis für künftige Abrechnungszeiträume ändern, teilt er dem Kunden den neuen Preis in Textform rechtzeitig vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit. Der neue Preis gilt nur, wenn der Kunde ihm ausdrücklich zustimmt. Schweigen, Weiternutzung oder das Bestehenlassen der Zahlungsart gelten nicht als Zustimmung.
(8) Der Anbieter kann ein Abonnement mit einer Frist von zwei Monaten (Jahresabonnement) bzw. einem Monat (Monatsabonnement) zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. Er kann die Kündigung mit dem Angebot verbinden, das Abonnement zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ende des Abrechnungszeitraums ausdrücklich an, endet das Abonnement zu diesem Zeitpunkt; es erfolgt keine weitere Abbuchung, und § 6 Abs. 3 gilt.
§ 5 Nutzungsrechte, Lizenzdienste, Lizenzprüfung
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, die während der Lizenzlaufzeit bezogenen Versionen der Software auf der vereinbarten Zahl von Domains zu nutzen. Soweit die Software oder Teile davon unter einer Open-Source-Lizenz stehen (insbesondere der GNU General Public License), gehen deren Bedingungen vor; Rechte aus diesen Lizenzen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(2) Lizenzschlüssel, Zugang zum Update-Server, automatische Updates, Kundenkonto und Support („Lizenzdienste“) sind Leistungen des Anbieters für den Kunden und die aktivierten Domains. Sie sind ohne Zustimmung des Anbieters in Textform nicht auf Dritte übertragbar. Agenturen dürfen die Lizenzdienste für von ihnen betreute Kunden-Websites einsetzen.
(3) Die Lizenz wird durch Eingabe des Lizenzschlüssels für eine bestimmte Domain aktiviert. Der Kunde kann aktivierte Domains im Kundenkonto freigeben und die Lizenz auf einer anderen Domain aktivieren, solange die zulässige Zahl nicht überschritten wird.
(4) Die Software prüft die Lizenz durch Abfrage des Lizenzservers des Anbieters und übermittelt dabei Lizenzschlüssel, Domain sowie Plugin-, WordPress- und PHP-Version (siehe Datenschutzerklärung). Ist der Lizenzserver vorübergehend nicht erreichbar, bleibt die Software zunächst weiter nutzbar; gelingt die Prüfung über längere Zeit nicht, können lizenzpflichtige Funktionen bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung eingeschränkt sein.
(5) Der Anbieter kann den Lizenzschlüssel deaktivieren, wenn das Entgelt erstattet oder zurückgebucht wurde, solange eine Zahlung strittig ist oder wenn der Kunde den Lizenzschlüssel entgegen Abs. 2 Dritten überlassen hat. Die Deaktivierung betrifft die Lizenzdienste und die lizenzpflichtigen Funktionen der Software; Inhalte und Daten des Kunden bleiben erhalten.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Ablauf, Lifetime, Updates und Support
(1) Abonnements haben die im Bestellprozess gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum zum bisherigen Preis, wenn sie nicht gekündigt werden.
(2) Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden, bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen – im Kundenkonto, über die Seite „Verträge hier kündigen“ oder per E-Mail an info@ascensus-beratung.de. Der Anbieter bestätigt die Kündigung in Textform. Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleiben alle Rechte bestehen; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Die Kündigung durch den Anbieter richtet sich nach § 4 Abs. 8. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Endet eine Lizenz durch Kündigung oder Zeitablauf, bleibt die zuletzt installierte Version auf den aktivierten Domains zeitlich unbefristet nutzbar. Es enden Updates (einschließlich Sicherheitsupdates), Support und die Möglichkeit, weitere Domains zu aktivieren oder die Software neu zu aktivieren. Software ohne Updates kann mit der Zeit unsicher oder inkompatibel werden. Der Kunde kann die Lizenz im Kundenkonto mit demselben Lizenzschlüssel erneuern (§ 7).
(4) Mit der Lifetime-Lizenz erhält der Kunde gegen einmalige Zahlung ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang sowie Updates und Support ohne weitere Zahlung für die Lebensdauer des Produkts. Lebensdauer des Produkts ist der Zeitraum, in dem der Anbieter das Produkt oder ein Nachfolgeprodukt mit im Wesentlichen gleichem Funktionsumfang anbietet oder weiterentwickelt; sie ist nicht an die Lebenszeit einer Person gebunden. Stellt der Anbieter Updates und Support für das Produkt ein, kündigt er dies mindestens zwölf Monate vorher in Textform an; die zuletzt bereitgestellte Version bleibt zeitlich unbefristet nutzbar.
(5) Der Anbieter stellt während der Lizenzlaufzeit Updates im Rahmen der Produktbeschreibung bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder auf Kompatibilität mit nicht freigegebenen Drittsystemen besteht nicht. Der Anbieter darf die Software aus triftigem Grund (z. B. Sicherheit, Rechtsänderung, technische Weiterentwicklung) ändern, soweit der vertragliche Kernzweck nicht beeinträchtigt wird.
(6) Support wird per E-Mail an info@ascensus-beratung.de an Werktagen im Rahmen angemessener kaufmännischer Bemühungen geleistet; verbindliche Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesagt. Nicht umfasst sind Probleme, die auf veränderter Software, Drittsystemen oder unsachgemäßer Nutzung beruhen, sowie individuelle Anpassungen.
§ 7 Verlängerung durch den Kunden
Der Kunde kann eine ablaufende oder abgelaufene Lizenz im Kundenkonto durch eine Zahlung verlängern. Bei vorzeitiger Verlängerung schließt die Laufzeit an das bisherige Ende an; bei bereits abgelaufener Lizenz beginnt sie mit der Zahlung. Es gelten Preis und AGB in der bei der Verlängerung gültigen, vom Kunden bestätigten Fassung.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(2) Der Kunde sichert seine Website und Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen, insbesondere vor Updates, und testet Updates vor dem Einsatz auf Produktivsystemen.
(3) Soweit Plugins KI-Funktionen enthalten, nutzt der Kunde dafür seinen eigenen Zugang zum KI-Anbieter und ist für Kosten, die Bedingungen des KI-Anbieters, die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten und die Prüfung der Ergebnisse verantwortlich. KI-erzeugte Ausgaben sind Vorschläge; Entscheidungen trifft der Kunde selbst.
(4) Der Kunde ist für Inhalte und den rechtskonformen Betrieb seiner Websites (insbesondere Datenschutz, Impressum, Einwilligungen) verantwortlich. Die Plugins verarbeiten Daten der Website-Besucher auf dem System des Kunden; der Anbieter erhält darauf keinen Zugriff. Benötigt der Support Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten, schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 9 Mängel, Rückgaberecht
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung die in der Produktbeschreibung zugesagte Beschaffenheit aufweist.
(2) Der Kunde teilt Mängel nachvollziehbar und, soweit möglich, reproduzierbar in Textform mit. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Update, Patch, Umgehungslösung oder Bereitstellung einer fehlerfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe von § 10 und § 11 zu.
(3) Völlige Fehlerfreiheit von Software kann technisch nicht zugesichert werden.
(4) Soweit auf den Vertrag Mietrecht Anwendung findet, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen. § 10 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da das Angebot ausschließlich Unternehmern gilt.
(6) Vertragliches Rückgaberecht (14 Tage). Der Anbieter räumt dem Kunden freiwillig folgendes Rückgaberecht ein: Der Kunde kann den ersten Kauf einer Lizenz für ein Produkt sowie eine automatische Verlängerung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung ohne Angabe von Gründen in Textform zurückgeben – per E-Mail an info@ascensus-beratung.de oder über das Online-Formular. Für den Erstkauf besteht das Recht je Kunde und Produkt einmal. Der Anbieter erstattet das gezahlte Entgelt einschließlich Umsatzsteuer über das ursprüngliche Zahlungsmittel; mit der Rückgabe enden Lizenzschlüssel, Updates und Support, § 6 Abs. 3 gilt nicht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Das Rückgaberecht gilt nicht für Individualleistungen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter in den Fällen des Abs. 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 2) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Für die Weiternutzung der Software nach Ende der Lizenz (§ 6 Abs. 3) schuldet der Anbieter keine Updates, keine Fehlerbehebung und keinen Support. Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 11 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nach § 10 Abs. 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Abs. 1 gilt nicht in den Fällen des § 10 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Soweit die Software auf Zeit überlassen wird, bleibt der Anspruch des Kunden auf Beseitigung von Mängeln während der Vertragslaufzeit unberührt.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.