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TSE-Pflicht 2026: Was Gastronomen zum Kassensystem wissen müssen

TSE-Pflicht 2026: Was Gastronomen zum Kassensystem wissen müssen

Keine generelle Kassenpflicht, aber klare TSE-Vorgaben

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Es gibt in Deutschland aktuell keine generelle Pflicht, überhaupt ein elektronisches Kassensystem zu betreiben. Wer offene Ladenkasse führt, darf das weiterhin. Sobald Sie sich aber für ein elektronisches Kassensystem entscheiden, greifen klare gesetzliche Vorgaben – und die werden 2026 noch einmal konkreter.

Die TSE-Pflicht ist längst Alltag

Seit dem 1. Januar 2023 ist die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie verpflichtend. Sie zeichnet jeden Kassenvorgang manipulationssicher auf und ist mittlerweile fester Bestandteil praktisch jedes am Markt erhältlichen Systems. Neu ist die TSE-Pflicht also nicht mehr – neu ist, wie konsequent sie inzwischen bei Betriebsprüfungen kontrolliert wird.

Neu seit 1. Januar 2026: saubere Trennung von Speisen und Getränken

Seit Jahresbeginn 2026 muss die Umsatzsteuerlogik in der Kasse Speisen und Getränke sauber trennen – eine Vorgabe, die viele ältere Kassensysteme oder unsauber konfigurierte Artikelgruppen ins Wanken bringt. Wird hier nicht korrekt getrennt, drohen bei einer Kassennachschau Nachfragen und im schlimmsten Fall Steuernachzahlungen. Ein guter Anlass, die eigene Artikelverwaltung im Kassensystem einmal grundlegend zu prüfen, statt es „wie immer" laufen zu lassen.

Was zusätzlich Pflicht ist

  • DSFinV-K-Export: Die Kasse muss Daten in dem standardisierten Format für die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung exportieren können – bei einer Betriebsprüfung wird genau das verlangt.
  • Meldepflicht ans Finanzamt: Angeschaffte und stillgelegte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
  • Bonpflicht: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt werden – der Gast muss ihn nicht mitnehmen, ausgehändigt werden muss er trotzdem.

Was ab 2027 diskutiert wird

Für den 1. Januar 2027 wird eine generelle Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € diskutiert. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor – Gastronomen mit Umsätzen in dieser Größenordnung sollten das Thema aber im Blick behalten, statt kurz vor knapp reagieren zu müssen.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

  • Läuft Ihre TSE noch innerhalb der Zertifizierungsgültigkeit?
  • Trennt Ihre Kasse Speisen und Getränke sauber in der Umsatzsteuerlogik?
  • Können Sie auf Anfrage einen DSFinV-K-Export liefern, ohne in Panik zu geraten?
  • Sind alle aktuell genutzten Kassen korrekt beim Finanzamt gemeldet?

Fazit

Die TSE-Pflicht ist etabliert, die Umsatzsteuer-Trennung seit 2026 neu, und die mögliche Registrierkassenpflicht ab 2027 wirft bereits ihren Schatten voraus. Wer sein Kassensystem jetzt einmal grundlegend prüft, statt erst bei der nächsten Betriebsprüfung, erspart sich unnötigen Stress.

Unsicher, ob Ihr aktuelles System rechtssicher aufgestellt ist? Mehr zur Auswahl im Kassensysteme-Vergleichsguide, oder Sie lassen sich direkt unabhängig beraten.

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